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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Interessenten Für
Auftraggeber
Für Interessenten
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Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns
erteilte Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.
Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer
vorbehalten.
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Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen
sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen
vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter
Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer
zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der
entgangenen Provision zu ersetzen.
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Ist Ihnen eine nachgewiesene
Vertragsabschlussangelegenheit bereits bekannt, sind Sie
verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle
unverzüglich mitzuteilen.
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Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später
direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind sie
andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch
uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige
Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.Kommt
ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen
Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich
mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen
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Die Vermittlerprovision (Käuferprovision)
beträgt 5% vom Kaufpreis zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Die
Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und
gegen Rechnungserteilung zu zahlen. Es entsteht ein neuer
Anspruch gemäß § 328 BGB. Der Gebührenanspruch erlischt nicht,
wenn der Hauptvertrag nicht zur Durchführung gelangen
sollte; die Vermittlungstätigkeit des Maklers jedoch erbracht
und vertraglich vereinbart sind.
Vor der Beurkundung des
Kaufvertrages ist der Makler berechtigt, einen Nachweis über die
Finanzierung des Kaufpreises zu verlangen.
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Eine Besichtigung der Kaufobjekte ist nur nach vorheriger
Terminabsprache bzw. Terminvereinbarung mit uns möglich. Es wird
keine Haftung für Personen und/oder Sachschäden übernommen, die
im Zusammenhang mit einer von mir vereinbarten Besichtigung der
Objekte stehen.
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Als Gerichtsstand wird Norden vereinbart.
Für Auftraggeber
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Einem Auftraggeber, der seine Immobilie über die Web-Sites des
Auktionators Walter Frerichs (www.nordsee-immomarkt.de und
www.nordseelage.de ) vermarkten lassen möchte, entstehen hierfür keine Kosten. Die
anfallenden Vermarktungskosten trägt der Auktionator selbst. Die
Vermittlungsprovision ist vom Käufer zu zahlen.
Der
Auftraggeber hat nur dann die Provision - und zwar in der dem
Objekt zugrunde liegenden Höhe zu zahlen -, wenn es in den
ersten 3 Monaten ab Veröffentlichung im Internet zu einem
Verkaufsabschluss ohne die Mitwirkung des Auktionators Frerichs
gekommen ist. Nach Ablauf von 3 Monaten ist der Auktionator
erst dann berechtigt, die Provision vom Auftraggeber zu fordern,
wenn er nachweist, dass der Kontakt zwischen Käufer und
Verkäufer von ihm hergestellt wurde oder, dass der Käufer durch
ihn erfahren hat, dass das angebotene Objekt zum Verkauf steht.
Als Nachweis genügt ein zwischen dem Auktionator und dem Käufer
hergestellter Kontakt, woraus hervorgeht, dass ihm die
Vermarktung des vom Auftraggeber angebotene Objekt bekannt
wurde.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, falls das Objekt nach Ablauf
von drei Monaten anderweitig vermarktet wurde, dem Auktionator
hiervon sofort Kenntnis zu geben. Sollte der Auftraggeber dem
Auktionator von dem erfolgten Verkauf nicht in Kenntnis setzen,
trägt er von dem Tage des Verkaufs bis zur Kenntnisnahme durch
den Auktionator die Vermarktungskosten.
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Der Auktionator ist berechtigt, alle die mit dem Verkauf
erforderlichen Unterlagen anzufordern oder auch einzusehen (z.B.
Grundbucheinsichten, Katasterunterlagen,
Gebäudeversicherungsunterlagen).
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